Partnerschaftlich. (Sadettin Demir, September 2016)
Zentrale Aufgabe der Betriebsräte ist es, die Einhaltung der bestehenden arbeitsrechtlichen Normen zu überwachen. Darüber hinaus gilt es, auf Betriebsebene Vereinbarungen mit der Unternehmensleitung zu verhandeln und abzuschließen. Viele Regelungen, etwa im Bereich der Arbeitszeit, sind nur mit einer Betriebsvereinbarung, also nur mit einem Betriebsrat möglich. Der Betriebsrat ist eine verfassungsrechtlich vorgesehene Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/innen. Internationale, nationale und regionale Erfahrungen zeigen, dass Betriebe mit einer funktionierenden Interessenvertretung besser laufen und produktiver sind als andere.
Unternehmen, die erfolgreich sein wollen, sich engagierte Mitarbeiter/innen
wünschen und sich an die Gesetze halten, brauchen sich vor einem Betriebsrat nicht
zu fürchten, sondern müssen sich im Gegenteil wünschen, dass die Mitarbeiter/
innen einen solchen wählen und dieser engagiert und partnerschaftlich an der
Weiterentwicklung des Unternehmens mitwirkt. Es ist unverständlich, dass sich
so viele Unternehmen gegen die Wahl von Betriebsräten wehren, ja sogar oftmals
versuchen, diese zu verhindern. Ebenso ist es unverständlich, dass sich Arbeitnehmer/innen kampflos ihr Recht auf die Vertretung ihrer Interessen wegnehmen lassen.