Antrag an die 174. AK-Vollversammlung am Mittwoch, 27. Mai 2015
In Vorarlberg werden rund 7.300 Lehrlinge ausgebildet. Insgesamt sind etwa 16.600 Jugendliche von 15 bis 19 Jahren unselbständig beschäftigt. Die Mitsprachemöglichkeiten dieser jungen Menschen sind in ihren Betrieben leider sehr eingeschränkt. Jugendliche sind bislang beispielsweise weder bei den Betriebsversammlungen stimmberechtigt, noch dürfen sie an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Als Jugendliche gelten derzeit gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die noch nicht 22 Jahre alt sind.
Die Kammer für Arbeiter/innen und Angestellte Vorarlberg tritt dafür ein, dass Jugendliche (im Sinne des ArbVG) hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt Erwachsenen vollkommen gleichgestellt werden. Damit können Jugendliche einerseits ihre Interessen auf betrieblicher Ebene adäquat artikulieren und andererseits Arbeitnehmervertreter/innen die Interessen der Jugendlichen aktiver und besser vertreten. Jugendliche erhalten damit auch einen direkten Bezug zur Demokratie. Der vielfach beklagten Politikverdrossenheit kann so entgegengewirkt werden.
Derzeit können Jugendliche, sofern mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer/innen bzw. Lehrlinge im Betrieb beschäftigt sind und dieser in den Wirkungsbereich des ArbVG fällt, einen Jugendvertrauensrat wählen. Ungeachtet der geforderten gleichberechtigten Mitwirkung sollen diese jugendspezifischen Mitbestimmungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
Die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen wurden in den letzten Jahren zunehmend ausgebaut. Seit 2008 können Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beispielsweise bei den Nationalratswahlen wählen. Die Wirtschaftsdemokratie muss hier nachziehen.
Anträge
Die Kammer für Arbeiter/innen und Angestellte Vorarlberg fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeiterkammergesetz dahingehend zu ändern, dass Jugendliche
- gleichberechtigt (mit Stimmrecht) an Gruppen- und Betriebsversammlungen teilnehmen können,
- gleichberechtigt aktiv und passiv an Betriebsratswahlen teilnehmen können,
- gleichberechtigt aktiv und passiv an Arbeiterkammerwahlen teilnehmen können,
- bei Arbeiterkammerwahlen automatisch in die Wählerevidenz aufgenommen werden und ihre Aufnahme nicht erst beantragen müssen.
Die Kammer für Arbeiter/innen und Angestellte Vorarlberg fordert den Landesgesetzgeber auf, das Personalvertretungsgesetz für Landesbedienstete und jenes für Gemeindebedienstete sowie das Landesangestelltengesetz und das Gemeindeangestelltengesetz dahingehend zu ändern, dass Jugendliche
- gleichberechtigt aktiv und passiv an Personalvertretungswahlen teilnehmen können,
- dass die Personalvertretungen auch Lehrlinge vertreten dürfen und sollen,
- dass Jugendliche analog zum ArbVG auch im Landes- und Gemeindedienst die Möglichkeit haben, Jugendvertrauensräte zu wählen.