Von der Hilfskraft zur Fachkraft durch Lehre

Antrag an die 175. AK-Vollversammlung am Freitag, 13. Nov. 2015

Will sich eine erwachsene Hilfskraft in einer Lehre zur Fachkraft ausbilden lassen, hängt die Höhe der Lehrlingsentschädigung vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Gemäß § 19 c BAG kann für die Lehrausbildung für Erwachsene eine Förderung gewährt werden. In manchen Kollektivverträgen (KV) wie z. B. im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe oder im Baugewerbe ist vorgesehen, dass erwachsene Lehrlinge während der gesamten Lehrzeit die für das dritte Lehrjahr vorgesehene Lehrlingsentschädigung erhalten. In den meisten anderen KV, gibt es für Erwachsene keine finanziellen Besserstellungen.
Um mehr Fachkräfte zu erhalten, wäre es sinnvoll, allen willigen Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeitern, die einen Lehrabschluss anstreben, eine Entschädigung in der Höhe eines Hilfsarbeiterlohns während der gesamten Lehrzeit zu garantieren.
Unter anderem wäre dies auch ein Anreiz für bleibeberechtigte Flüchtlinge, ihre Arbeitsmarktqualifikation durch einen Lehrabschluss nachzuholen bzw. zu dokumentieren, da sie so dann auch sich selbst und ihre Kernfamilien erhalten können.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg fordert das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie den Gesetzgeber daher auf, eine entsprechende allgemein gültige Regelung zur finanziellen Absicherung erwachsener Lehrlinge zu schaffen.

Hinterlasse einen Kommentar