Abschaffung der 10 % Mindestquote bei Abschöpfungsverfahren!

Antrag an die 175. AK-Vollversammlung am Freitag, 13. November 2015

Das österreichische Abschöpfungsverfahren erfordert nach sieben Jahren eine Quote von mindestens 10% zur Restschuldbefreiung. Diese zu erreichen, ist für Arbeitslose, Einkommensschwache, Alleinerziehende, Alleinverdiener oder ehemals Selbständige mit naturgemäß hohen Schulden regelmäßig eine unüberwindbare Hürde. Dadurch scheitern Menschen oft beim Abschöpfungsverfahren, der damit verbundenen Restschuldbefreiung und dem wirtschaftlichen Neuanfang.

Beim Abschöpfungsverfahren leben SchuldnerInnen drei bis sieben Jahre lang vom Existenzminimum und wenn sie nach 7 Jahren keine 10% Mindesquote erreichen kann, ist maximal eine Verlängerung um drei Jahre möglich – die 10 % Quote muss dann aber in jedem Fall erreicht werden, ansonsten waren 10 Jahre leben am Existenzminimum umsonst.

Die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Vorarlberg fordert den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage für den Wegfall der 10 %igen Mindestquote im Abschöpfungsverfahren zu schaffen.

Ein Beispiel hierfür ist Deutschland – dort wird die Restschuldbefreiung bereits nach 5 Jahren erteilt, wenn die Gerichtskosten bezahlt wurden. Im Allgemeinen sei darauf hingewiesen, dass im europaweiten Vergleich das Schuldenregulierungsverfahren in Österreich zu den Längsten gehört.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s