Arbeitnehmerschutz auch für Landes- und Gemeindebedienstete

Antrag an die 178. AK-Vollversammlung am 11. Mai 2017

Was für den Großteil der unselbständig Beschäftigten das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist, wird für Bedienstete beim Land Vorarlberg sowie bei den Vorarlberger Gemeinden und Gemeindeverbänden weitgehend durch das Gesetz über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten abgedeckt.

Ein bedeutender Unterschied liegt jedoch darin, dass für die Landes- und Gemeindebediensteten eine dem Arbeitsinspektorat entsprechende Kontrollinstanz fehlt. Im Gegensatz zu anderen Landtagen, die entsprechende Behörden und Kommissionen gesetzlich verankert haben, sah es der Vorarlberger Landesgesetzgeber bislang nicht als notwendig an, für die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Landes- und Gemeindebediensteten auch ein Kontroll- und Sanktionsprozedere zu definieren.

Die Praxis zeigt jedoch, dass das reine Vorhandensein einer Regelung für eine nicht zu unterschätzende Anzahl von öffentlichen Dienstgebern nicht ausreicht, um auch für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu sorgen. Beschäftigte und Personalvertreter/innen müssen sich dann entsprechende Aussagen von Gemeindeverantwortlichen anhören: „Wir wissen, dass das da so steht. Da steht aber nicht, was passiert, wenn wir es nicht machen. Also machen wir es nicht.“ Es zeigt sich also, dass ohne entsprechende Kontroll- und Sanktionsmechanismen eine Umsetzung des Landesgesetzes über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten nicht sichergestellt ist.

Antrag

Die 178. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Vorarlberg fordert den Landesgesetzgeber daher auf, die Lücken im Gesetz über den Schutz der Landes- und Gemeindebediensteten dahingehend zu schließen, dass dessen Umsetzung auch kontrolliert und wenn notwendig durch die Androhung von Sanktionen erzwungen werden kann. Dafür sind dem Arbeitsinspektorat vergleichbare bzw. den Behörden und Kommissionen in anderen Bundesländern entsprechende Institutionen zu schaffen.

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