Antrag an die 178. AK-Vollversammlung am 11. Mai 2017
Die Sozialpartner wurden seitens der Bundesregierung beauftragt, „an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ zu arbeiten und ein entsprechendes Paket zu vereinbaren.
Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung wollen den Eindruck vermitteln, die Arbeitszeiten seien derzeit zu wenig flexibel gestaltet. Das ist insofern unrichtig, da das Arbeitszeitgesetz bereits zahlreiche Ausnahmeregelungen ermöglicht. So ist es etwa unter bestimmten Bedingungen möglich, die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn und die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden zu erhöhen. Kollektivverträge ermöglichen branchenspezifische Arbeitszeitregelungen, die zusätzliche Überstunden und ein hohes Maß an Flexibilität erlauben. Zusätzlich ermöglichen Betriebsvereinbarungen flexible betriebliche Arbeitszeitmodelle. Von mangelnder Flexibilität bei Arbeitszeiten kann daher nicht die Rede sein. Vielmehr sind Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeiten bereits jetzt vielfältig und auf Branchen, Betriebe und deren Bedürfnisse „maßgeschneidert“.
Gewerkschaften und Betriebsräte haben über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Gestaltung branchenspezifischer und betrieblicher Arbeitszeiten wesentliche Mitbestimmungsrechte.
WKÖ und IV fordern nun weitere gesetzliche Flexibilisierungsschritte, die insbesondere auf die Aushebelung dieser gewerkschaftlichen Mitbestimmung zielen. Neben der Schwächung kollektivvertraglicher Gestaltungsmacht würden diese Flexibilisierungsschritte massive Einkommensverluste für die Arbeitnehmer/innen mit sich bringen, auf Kosten von Gesundheit und Erholung gehen, die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen erschweren und die ungerechte und Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Hausarbeit zwischen Männern und Frauen verfestigen.
Antrag
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Vorarlberg lehnt jeden Versuch klar und unmissverständlich ab, unter dem Titel „Arbeitszeitflexibilisierung“ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten sowie die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln. Kollektivverträge müssen das zentrale Gestaltungsinstrument für die Arbeitszeit bleiben.