Annibe Riedmann, Impulsvortrag, Wohnzimmergespräche im Cafe April
Feldkrich, 28.11.2018

Zum Titel der heutigen Veranstaltung: Rechtswidrig ist das Asylrecht nicht. Das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention sind die Grundlage, auf der Asyl gewährt oder abgelehnt wird. Inhumanität entsteht aber in der Durchführung, in den oft kaum nachvollziehbaren Entscheidungen von Verwaltungsangestellten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder durch die Inflexibilität, andere Aufenthaltstitel jenen Personen zu gewähren, die zu wenig Gründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention aufweisen können oder die diese nicht „glaubhaft“ machen konnten.
Inhuman wirken Abschiebungen, die jedoch in den allermeisten Fällen rechtlich korrekt sind.
Verwerflich ist die Art der politischen Stimmungsmache gegen Flüchtlinge oder – wie jetzt das neue Wording der Regierenden ist – gegen illegale Einwanderer/innen mit Null-Quote, obwohl es nach wie vor nicht möglich ist, im Ausland einen Asylantrag zu stellen. Schlepper zu verteufeln, aber gleichzeitig keine Möglichkeit der legalen Einreise für hilfsbedürftige Fremde zu ermöglichen.
Ungerecht sind Forderungen in Bezug auf den Erwerb von Mindestsicherung an Konventionsflüchtlinge und Subsidiäre, deren Erfüllung aber durch Verbote oder Streichungen nahezu verunmöglicht werden.
Beispiele
- „Wer keine Steuern einbezahlt hat, soll weniger Mindestsicherung erhalten“ dies betrifft nur Konventionsflüchtline, die als vorherige Asylwerber/innen ein Arbeitsverbot in Angestelltenverhältnissen hatten und daher beim besten Willen keine Steuern zahlen konnten.
- Profil, am 28.11.2018: „Mindestsicherungsbezieher, die die volle Höhe von 863 Euro erhalten wollen, müssten demnach entweder Sprachkenntnisse oder einen Pflichtschulabschluss vorweisen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, soll der Betrag um 300 Euro auf 563 Euro gekürzt werden“
Voraussetzung für volle Mindestsicherung sollen Sprachkenntnisse sein: Der Bund hat aber alle Deutschkurse für Asylwerber/innen gestrichen. Wenn sie also als Asylwerber/inne nicht Ehrenamtliche hatten oder selbst extrem fit sind, um sich ohne Kurse Deutsch zu lernen oder zufällig zu den Privilegierten 4,4 % Asylwerber/innen aus Vorarlberg gehören, die aus Landesgeldern Deutschkurse finanziert bekommen, haben sie gar keine Möglichkeit dieser Forderung nachzukommen.
Asylwerber/innen werden keine Integrationshilfen wie Arbeitserlaubnis und Deutschkurse gewährt, aber sobald sie asylberechtigt sind, wird ihnen genau dieses vorgeworfen und sie werden dafür finanziell bestraft – für den Mangel an Deutschkenntnissen oder dafür nicht schneller in den Arbeitsprozess zu kommen! - Asylverfahren sollen schneller gehen: Auf Kosten von Rechtsstaatlichkeit und unabhängiger Rechtsberatung.
Ein kostenloser Zugang zur Rechtsberatung ist eine europarechtliche Vorgabe. In Österreich wurde diese vor gut sechs Jahren national ausgeschrieben. Der Zuschlag ging an den Billigstbieter „Verein Menschenrechte Österreich “ (VMÖ), der andere Anbieter, etwa die Caritas, um 40 % unterboten hatte. Allen Juristen und Juristinnen war klar, dass eine qualitativ gute Rechtsvertretung um diesen Preis nicht machbar ist. Der Alltag zeigt es auf traurige Weise: Immer wieder kommt es vor, dass gravierende Fehler gemacht werden, indem beispielsweise Berufungen nicht individuell formuliert werden, sondern lediglich Copy-Paste-Standartformulierungen beinhalten. Schlampigkeitsfehler und Fristversäumnisse von bevollmächtigten Rechtsvertretern haben auch schon negative Bescheide provoziert, die nicht mehr zu revidieren waren. Ein pakistanischer Kochlehrling aus Bregenz war nach einem groben Fehler des VMÖ abgeschoben. Dem nicht genug, soll es nun noch schlechter kommen, denn der Plan, eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu gründen, die Asylwerber/innen rechtlich beraten, ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat. Derzeit werden 42,7 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl durch das Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben, weil diese fehlerhaft sind! Für den Gang in die zweite Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, sollen Asylwerber/innen ab Ende 2019 von der Bundesagentur rechtsberaten werden, von einer Bundesagentur, die demselben Ministerium untersteht, wie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das diese oft fehlerhaften Bescheide macht. Da soll ein System geschaffen werden, das sich selbst kontrolliert und rechtsstaatliche Prinzipien missachtet, um dadurch die Asylverfahren zu beschleunigen! Das ist als ob Richter und Rechtsanwalt derselben Stelle unterstehen.
17.10.2018: Laut Kickl soll künftig die Rechts- und die Rückkehrberatung „objektiv“ sein. Bereits im Februar machte die Rechercheplattform „Addendum“ bekannt, dass sich Kickl von ORS trennen und deren Aufgaben übernehmen will. Eine Bestätigung gab es damals nicht. Die nun offiziell geplante Agentur soll laut „Österreich“ die Betreuung von Asylwerber/innen übernehmen, während sie im Asylverfahren sind – so lange, bis sie in die Betreuung der Länder übergeben werden. „Es wird eine ehrliche Beratung dahingehend geben, dass man vielen von Anfang an sagen muss: Es ist ein sinnloses Unterfangen, was du hier betreibst“, sagt Kickl. Die Asylwerber/innen sollten zur Rückkehr aufgefordert werden, bevor sie überhaupt in ein Asylverfahren kommen. Auch Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sollen von der neuen Agentur übernommen werden. NGOs sollten „dieses Feld nicht mehr allein bearbeiten“. Kickl: „Ich will hier selbst kontrollieren.“ – derstandard.at/2000089513637/Asyl-Kickl-gruendet-eigene-Betreuungsagentur - Wenn Kickl im Zusammenhang zum Sulzberger Fall sagt: „Ich habe als Innenminister Gesetze zu vollziehen. Wenn ich das nicht tue, wäre das Amtsmissbrauch. Diese Gesetze hat das Parlament demokratisch beschlossen. In den konkreten Fällen in Vorarlberg haben auch die Gerichte bestätigt, dass kein Asylgrund vorliegt. So funktioniert der Rechtsstaat.“ist das nicht falsch.
Was aber das große Problem darstellt ist, dass die jetzige Regierung die strikte Trennung zwischen Asyl- und Zuwanderung im Regierungsprogramm festgeschrieben und beschlossen hat. Dies ist nicht nur inhuman, sondern wirtschaftsfeindlich, unvernünftig und teuer.
Daraus schließe ich, dass sie Zuwanderer/innen mit rechtskräftig negativen Asylbescheid nicht mehr Rot-Weiß-Rot-Karten Plus (RWR+) erteilen wollen. Sollten sie diese Möglichkeit schließen, die Ministerin Fekter aufgemacht hat, wird es zu vielen Abschiebungen kommen. Ich habe die Hoffnung, dass die in Ausarbeitung befindende erweiterte RWR+ dies ermöglicht. Ansonsten wird eine sehr skurrile Arbeitsmigrationssituation entstehen: Anwerbung von Arbeitsmigrant/innen aus Drittstaaten bei gleichzeitiger teuren, inhumanen und gesellschaftspolitischen höchst umstrittenen Abschiebungen. Zur gleichen Zeit werden Drittstaatsangehörige – von manchen auch Wirtschaftsflüchtlinge genannt – , welche seit Jahren legal in Österreich sind und legal hier gearbeitet haben, abgeschoben und mit einem bis zu zehnjährigen Einreiseverbot in die EU belegt, weil sie das Land nicht freiwillig verlassen haben.
Der aus Altach stammende Wirtschaftskammer Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßt die angekündigte Modernisierung und Ausweitung der RWR+ für Drittsaatsangehörige, also des Aufenthaltstitels mit Arbeitsberechtigung. Damit sollen neue Wirtschaftsmigranten außerhalb der Europäischen Union angeheuert werden. - Ich frage mich, wie soll eine humane Abschiebung stattfinden, wenn sich die Abzuschiebenden extrem wehren? Die Polizei hat hier wirklich eine „sch…“ Aufgabe. Wäre die armenische Frau in Sulzberg nicht schwanger gewesen und hätte ins Spital müssen, hätten sie keine mediale Aufmerksamkeit bekommen. Wäre die Abschiebung dann so viel humaner gewesen? Natürlich hatte die Familie einige Wochen Zeit „freiwillig“ auszureisen, nachdem ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Sie taten es bewusst nicht (abgesehen davon, dass man sie zwei Tage zu früh abholte, laut Rechtsanwalt Dr. Ludwig Weh).
Alle Abschiebungen, die ich miterlebte, fand ich grauenvoll, obwohl sie rechtlich korrekt waren und keine Familien getrennt wurden. Wenn Menschen, die Sie jahrelang betreut haben, täglich gegrüßt und sich an ihren Integrationsfortschritten erfreut haben, niedergedrückt und abgeführt werden wie Schwerstverbrecher/innen. Und dies, mit einem total überdimensionierten Polizeiaufgebot. Zum Beispiel wurde für die Abschiebung einer 60-jährigen Tschetschenin vor einigen Monaten in Bregenz die Kobra gerufen. Dies ist kein Einzelfall. Und dann wird uns Steuerzahlern vorgerechnet, wie teuer die Flüchtlinge den Staat kommen.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es auch bei den Polizisten verhasst sei, Abschiebungen durchführen zu müssen. Das ist sicherlich eine Aufgabe, die einem reflektierten und ehrlichen „Freund und Helfer“ zutiefst widerstrebt.
Ehrenamtliche, SozialarbeiterInnen, Freunde, Mitschüler/innen aber auch PolizisteInnen werden durch Abschiebungen co-traumatisiert. So etwas hinterlässt Spuren und es spaltet unsere Gesellschaft in erschreckender Weise!
Die Möglichkeit, dass negativ beschienene Asylwerber/innen weiterhin bei Unbescholtenheit, ohne unser Land verlassen zu müssen, den Aufenthaltstitel RWR+ erhalten können sollen, ist nicht nur menschlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und daher dringend nötig!
Gleichberechtigung der Geschlechter ist mir ein großes Anliegen und dabei ist es absolut unabhängig, ob der Machtmissbrauch zwischen den Geschlechtern nun von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund verübt wird. Ich bin nicht naiv und weiß, dass in dieser Sache einige Männer noch vieles zu lernen haben und traditionelle Unterdrückung und Gewalt im Namen der Ehre ist selbstverständlich zu verurteilen!
Ich finde auch, dass eine Gesellschaft bei der Gutmensch ein Schimpfwort ist, ein größeres Problem hat. Lasst uns daher stolze Gutmenschen sein, denn das Gegenteil davon, ist für ein gutes Miteinander mit Sicherheit schlecht!
Die schwarz-blau-türkis kleinkarierte Bundesregierung spaltet unsere Gesellschaft. Sie erzeugt Feindbilder und schürt Hass. Sie beschädigt die Grundlagen unseres Zusammenlebens, des Sozialstaats und der Demokratie. Dies betrifft schon lange nicht mehr nur Ausländer/innen, sondern auch Mindestsicherungsempfänger/innen, Frauenrechtler/innen, Notstandshilfeempfänger/innen, …
Als Traumafachfrau weiß ich, dass traumatisierte Menschen oft keine einfachen Menschen sind. Opfer können unter Umständen zu Tätern werden. Diese Tatsache ist psychologisch bedingt und unabhängig von Herkunft oder Religion. Die Betroffenen brauchen psychotherapeutische Hilfe. Bei uns im Lande ist es aber nach wie vor nicht möglich, traumatisierten Asylwerber/innen diese Hilfe anzubieten. Gute Konzepte liegen in Schubladen, finanziert werden sie aber nicht.
Wenn Innenminister Herbert Kickl diesen September seine Polizei wissen lässt, dass diese bevorzugt kriminelle Taten von Flüchtlingen publik machen soll, dann wird klar, dass der politische Wille fehlt, diesen Menschen seelische Hilfe zu finanzieren um dadurch unter Umständen einige Straftaten verhindern zu können.
Straftaten einzelner Flüchtlinge sind willkommenes Futter für die rechte Propaganda! Nicht Mitleid und Hilfe aktiviert deren Wählerpotential, sondern die Verteufelung des Fremden!