Antrag an die 181. AK-Vollversammlung am 13. November 2018
Die seit Jahren bestehende frauen- und mädchenspezifische Infrastruktur Österreichs ist in vielen Bereichen wie Bildung, Beratung, Forschung, Kultur gut etabliert, leistet wertvolle Arbeit und bietet qualifizierte Arbeitsplätze für tausende von Mitarbeiterinnen.
Um die Arbeits- und Qualitätsstandards einzuhalten, neue Projekten zu entwickeln und der großen Nachfrage von Mädchen und Frauen nachzukommen, bedarf es politischer Rahmenbedingungen und ausreichender finanzieller Ressourcen auf Bundes- und Landesebene.
Das Budget der Frauenministerin liegt 2018 und 2019 jedoch lediglich bei 10,1 Millionen, gleich viel wie 2016. Daraus müssen jährliche Indexanpassungen für die gesetzlich verankerten Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt finanziert werden, um das bestehende Angebot aufrecht zu erhalten. Eine Ausweitung der Gewaltschutz-Angebote bleibt aus!
Alle anderen Schwerpunktbereiche sind mit Förderkürzungen konfrontiert. Betroffen sind Frauenorganisationen und -projekte, die sich seit Jahrzehnten für Frauenrechte, für Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen,
die maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Bildungsmaßnahmen anbieten, die Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung für ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander leisten, die Diskriminierung, Benachteiligungen aber auch frauenpolitische Errungenschaften medial aufzeigen oder die sich juristisch gegen jede Form der Diskriminierung einsetzen. Diese Angebote und Projekte sind nun stark gefährdet. Die Vereine haben erst Mitte dieses Jahres von den Kürzungen für das laufende Jahr erfahren. Viele Einrichtungen – insbesondere Familienberatungsstellen – mussten daher trotz anhaltender oder steigender Nachfrage ihr Angebot einschränken.
Die Arbeiterkammer Vorarlberg fordert die österreichische Bundesregierung und die Frauen- und Familienministerin auf,
- für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller bestehenden Einrichtungen sowie eine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention zu sorgen,
- frühzeitig Klarheit über die Förderhöhe zu schaffen und eine rechtzeitige Auszahlung von bewilligten Geldern vorzunehmen,
- keine weiteren Kürzungen im Jahr 2019 vorzunehmen und jene aus 2018 zurückzunehmen,
- das Budget für Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention zu erhöhen,
- für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen und Frauennotrufe zu sorgen.