Abbau sozialrechtlicher Benachteiligungen beim Familienzuschuss

Antrag an die 183. AK-Vollversammlung am 16.5.2019

Das Land Vorarlberg will mit dem Familienzuschuss

  • die Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft wertschätzen,
  • eine finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem und
  • die Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit erleichtern.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Vorarlberg hat bereits in den Jahren 2010 und 2014 Anträge angenommen, sich damit an die Landesregierung und den Landtag gewandt und die Gleichstellung aller Bevölkerungsgruppen bei der Gewährung des Familienzuschusses gefordert.

Im Arbeitsprogramm der Landesregierung „Vorarlberg gemeinsam gestalten“ heißt es:
„Abbau sozialrechtlicher Benachteiligungen: Es wird angestrebt, für Menschen,
die dauerhaft in Vorarlberg leben, bestehende sozialrechtliche Benachteiligungen
unabhängig von der Staatsbürgerschaft abzubauen.“

Antrag

Die AK-Vollversammlung hat die Absichtserklärung der derzeitigen Landesregierung in ihrem Arbeitsprogramm begrüßt und fordert sie erneut auf, als ersten Schritt zur angestrebten sozialrechtlichen Gleichstellung, den Familienzuschuss für alle in Vorarlberg lebenden Familien zu öffnen und damit eine krasse Ungleichbehandlung von österreichischen Staatsbürger/innen bzw. Staatsangehörigen eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz einerseits und Familien mit anderer Staatsangehörigkeit andererseits zu beenden.

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