Erfahrungen nutzen! Sadettin Demir in der AKtion 7/August 2020 zur Weiterbildungsverpflichtung in der Kurzarbeit III
Kurzarbeit hat sich in der Krise als taugliches Mittel erwiesen, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Dass die Corona-Kurzarbeit nun in modifizierter Form weitergeführt wird, ist sehr zu begrüßen. Erfreulich ist auch, dass das Zusammenspiel von Sozialpartnern und Regierung wieder besser funktioniert, als auch schon.
Bei der Bereitschaft zur Weiterbildung ist es wichtig, dass es keine Weiterbildungspflicht gibt, sondern dass in jedem Fall geschaut wird, ob und welche Bildungsmaßnahme sinnvoll und erwünscht ist. Für Beschäftigte und Arbeitgeber ergibt sich so eine Chance zur zielorientierten Qualifikation.
Aus den Erfahrungen im kommenden Halbjahr wird sich zeigen, ob dies nicht der Beginn für eine allgemeine Regelung für mehr Weiterbildungsmöglichkeiten sein kann. Die Notwendigkeit zum „lebenslangen Lernen“ ist allen bewusst. Zur allgemeinen Umsetzung bracht es aber auch arbeitsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.