Antrag an die 180. AK-Vollversammlung am 17. Mai 2018
In früheren Jahren – und mancherorts vielleicht auch heute noch – hat die Erfassung von Geburtsdaten in den Behörden vieler Ländern nicht so funktioniert, wie es hierzulande seit langem Standard ist. So kommt es, dass viele v. a. ältere Migrant/innen den 1. Jänner als Geburtsdatum in ihren Dokumenten haben. Aus welchen Gründen auch immer haben die Sozialversicherungsträger bei manchen Betroffenen nicht dieses Datum als Geburtsdatum in die Sozialversicherungsnummer aufgenommen, sondern den 1.13. Dass es diesen 13. Monat im Kalender eigentlich nicht gibt, wäre weiters nicht schlimm, wenn die Betroffenen alle damit verbundenen Angebote auch nutzen könnten. Es gibt keinen 13. Monat! weiterlesen
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