Wer miteinander arbeitet und lebt, soll auch die gleichen Rechte haben.

100 Jahre Betriebsrätegesetz!

Zu diesem Jubiläum hat die Historikerin Marliese Mendel im Rahmen eines Projektes von VÖGB und AK Wien Interviews mit Betriebsrät/innen geführt. „Der inhaltliche Bogen spannt sich darin von der Verabschiedung des Betriebsrätegesetztes und dessen vorläufigem Ende ab 1934 über die Wiedereinführung des Gesetzes 1947 bis hin zu den weiteren Kämpfen für ein Jugendvertrauensrätegesetz bzw. für ein Europäisches Betriebsrätegesetz bis zu den Herausforderungen von heute.“

mario_lechnerEiner der Interviewten ist der GEMEINSAM-Aktivist Mario Lechner. Anlass dafür war die Durchsetzung des passiven Wahlrechts für Kolleg/innen mit ausländischer Staatszugehörigkeit durch GEMEINSAM-UG. Wer miteinander arbeitet und lebt, soll auch die gleichen Rechte haben. weiterlesen

Der Jugendvertrauensrat muss bleiben!

Der ÖGB-Landesvorstand hat mit Zustimmung der Fraktion GEMEINSAM-UG folgende Resolution beschlossen:

Die Bundesregierung beabsichtigt die Abschaffung des Jugendvertrauensrates (JVR). Das bedeutet einen massiven Angriff auf die Mitbestimmungsrechte der jungen Generation. Der Landesvorstand des ÖGB Vorarlberg spricht sich einstimmig für die Beibehaltung des JVR ein. Der Jugendvertrauensrat muss bleiben! weiterlesen

Hände weg von AK und Betriebsrat!

Antrag an die 179. AK-Vollversammlung am 9. November 2017

Resolution

Institutionalisierte Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer/innen, wie sie in Österreich durch Arbeiterkammern, Gewerkschaften und Betriebsräte gewährleistet sind, garantieren ein Mindestmaß an Demokratie in Betrieben und Wirtschaft sowie Teilhabe der ArbeitnehmerInnen am gesellschaftlichen Wohlstand. Hände weg von AK und Betriebsrat! weiterlesen

Erleichterung der Beschlusserfordernisse bei der Bildung gemeinsamer Betriebsräte

Antrag an die 179. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg am Donnerstag, dem 9. November 2017.

Das Arbeitsverfassungsgesetz bildet die vorgegebene Unterscheidung der Arbeitnehmer/innen in die Gruppe der Arbeiter/innen und die Gruppe der Angestellten konsequent ab und sieht vor, dass diese Arbeitnehmergruppen grundsätzlich getrennte Gruppenbetriebsräte zu bilden haben – also Arbeiterbetriebsräte auf der einen und Angestelltenbetriebsräte auf der anderen Seite. Wenn jedoch jede der beiden Arbeitnehmergruppen dies beschließt, ist auch die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates (Arbeiter und Angestellte gemeinsam) möglich. Erleichterung der Beschlusserfordernisse bei der Bildung gemeinsamer Betriebsräte weiterlesen