Wohnbauförderungsbeitrag – Stopp der zweckfremden Verwendung

Antrag an die 172. AK-Vollversammlung am 6. Mai 2014

Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 1 % der Lohnsumme, je zur Hälfte getragen von den Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen.

Im Jahr 2011 wurden so 825 Mio. Euro eingehoben. Ein Beitrag, der auch dringend notwendig ist, um erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Bundesregierung hat unter Bundeskanzler Schüssel diese sinnvolle Zweckbindung aufgehoben.

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