Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!

Antrag an die 175. AK-Vollversammlung am Freitag, 13. November 2015

Beim 13. EGB-Kongress im September 2015 gab es große Einigkeit unter den europäischen GewerkschafterInnen, dass eine möglichst rasche Integration am Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Integration von MigrantInnen ist und dass nur vollkommen rechtliche Gleichstellung Lohn- und Sozialdumping verhindern kann.
In Österreich gibt es zum aktuellen Zeitpunkt 28 verschiedene Aufenthaltsberechtigungen, die in den meisten Fällen mit einem beschränkten oder keinem Arbeitsmarktzugang verbunden sind. Die Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt führt zur Ausbeutung von undokumentierten ArbeitnehmerInnen und in Folge auch zu einer Schwächung der Position aller ArbeitnehmerInnen. Sie ist einer der wesentlichen Gründe für die Ausweitung von Scheinselbstständigkeit und die Ungleichbehandlung von MigrantInnen in der Arbeitswelt.

Wie der Tätigkeitsbericht der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) zeigt, werden undokumentierte ArbeitnehmerInnen von ArbeitgeberInnen um den Lohn betrogen, es werden keine kollektivvertraglichen Mindestlöhne bezahlt, sie müssen exzessive Arbeitszeiten in Kauf nehmen, ArbeitgeberInnen halten weder Arbeitszeit- noch ArbeitnehmerInnenschutzstandards ein, es kommt zu sexuellen und körperlichen Übergriffen. Unternehmen und ArbeitgeberInnen betreiben Lohn- und Sozialdumping, indem sie Kollektivverträge unterwandern und das Sozialsystem sukzessive aushöhlen.
Die Beratungspraxis der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) zeigt, dass es vor allem eine umfassende gesetzliche und organisatorische Vereinfachung braucht.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg fordert daher das zuständige Bundesministerium auf folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen umzusetzen.

Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

  • Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
  • sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
  • uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit; Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

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