Wohnbauförderungsbeitrag – Stopp der zweckfremden Verwendung

Antrag an die 172. AK-Vollversammlung am 6. Mai 2014

Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 1 % der Lohnsumme, je zur Hälfte getragen von den Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen.

Im Jahr 2011 wurden so 825 Mio. Euro eingehoben. Ein Beitrag, der auch dringend notwendig ist, um erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Bundesregierung hat unter Bundeskanzler Schüssel diese sinnvolle Zweckbindung aufgehoben.

Wohnen ist teuer!

Daher ist es höchste Zeit diese Beiträge wiederum ausschließlich für die Wohnraumbeschaffung zu verwenden.

Die 172. Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer fordert den Gesetzgeber
daher auf, den Wohnbauförderungsbeitrag wieder ausschließlich für Wohnbauzwecke zu widmen.

Hinterlasse einen Kommentar