Gesetzliche Mitgliedschaft sichert Interessenvertretung

Unsere Vertretung erhalten!
(Sadettin Demir, AKtion Oktober 2017)

Bis nach dem Ersten Weltkrieg hat die österreichische Arbeiterbewegung jahrzehntelang für die Einrichtung von Arbeiterkammern gekämpft, damit auch die Arbeitnehmer/innen eine Interessenvertretung gegenüber Staat und Unternehmerverbänden haben.

Die gesetzliche Mitgliedschaft nun abzuschaffen, wäre gleichbedeutend mit der Abschaffung der AK, ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten und ihrer Dienstleistungen. Aber auch für die Beibehaltung der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer müssen wir als Arbeitnehmervertreter/innen eintreten. Nur diese ermöglicht die fast flächendeckende Abdeckung der österreichischen Arbeitswelt mit Kollektivverträgen. Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in AK und WK würde der willkürlichen Gestaltung von Arbeitsbedingungen Tür und Tor öffnen – und genau darum geht es jenen, die dies fordern: Arbeitskräfte sollen – so wie im 19. Jahrhundert – nach Belieben ausgebeutet werden können.

Bei der Nationalratswahl entscheiden wir also auch, ob wir auf der Basis der Errungenschaften des 20. Jahrhunderts das 21. Jahrhundert gemeinsam gestalten oder ob wir uns zurück in dunkle Zeiten bewegen.

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